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Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um (30 - ∞) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.
570 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
Fahrzeugart(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
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Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um (30 - ∞) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.
570 €1 PunktB-Verstoß(Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern)
Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um (30 - ∞) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.
352,5 €1 PunktB-Verstoß(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern)