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Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.
30 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat
Fahrzeugart(Kfz m. Anhänger über 2 t)