338604
Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere.
325 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.