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Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen <Rollstuhl-Rückhaltesystem/ Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> ausgerüstet war.
30 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203d BKat