335118
Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.
15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 35h Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 206.1 BKat