335112
Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb.
15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 35g Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 204 BKat