Tatbestandskatalog

334702

Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um (20 - 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: ... kg.

142,5 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage<§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
Fahrzeugart(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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Vorschläge

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Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um (20 - 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: ... kg.
285 €1 PunktB-Verstoß(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern)
334702
Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um (20 - 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: ... kg.
142,5 €1 PunktB-Verstoß(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern)