334658
Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um (25 - 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: ... kg. Zulässige Achslast: ... kg.
427,5 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage<§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
Fahrzeugart(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
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334715
Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um (25 - 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: ... kg. Zulässige Achslast: ... kg.
427,5 €1 PunktB-Verstoß(Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern)
Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um (25 - 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: ... kg. Zulässige Achslast: ... kg.
210 €1 PunktB-Verstoß(Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern)