334625
Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um (10 - 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: ... kg. Zulässige Achslast: ... kg.
165 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage<§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
Fahrzeugart(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.