334611
Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um (30 - ∞) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: ... kg.
570 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage<§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
Fahrzeugart(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
334611
334668
Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um (30 - ∞) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: ... kg.
570 €1 PunktB-Verstoß(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern)
Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um (30 - ∞) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: ... kg.
352,5 €1 PunktB-Verstoß(Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern)