332606
Sie setzten <das Kraftfahrzeug/die Fahrzeugkombination> in Betrieb, bei dem die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren.
60 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 195 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.