331998
Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, eine der festgestellten Überlastung entsprechende Um- oder Entladung des Fahrzeuges durchzuführen.
50 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31c, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 254 BKat