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Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen.
100 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 190 BKat
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