Tatbestandskatalog

331970

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um (30 - ∞) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.

235 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
Fahrzeugart(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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