Tatbestandskatalog

331955

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um (20 - 25) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.

380 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat
Fahrzeugart(Kfz m. Anhänger über 2 t)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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