331940
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um (5 - 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.
140 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat
Fahrzeugart(Kfz über 7,5 t m. Anhänger)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
331320Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um (5 - 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.
10 €(Kfz bis 7,5 t m. Anhänger)
331940
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um (5 - 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: ... kg. Zulässige Anhängelast: ... kg.
140 €1 PunktB-Verstoß(Kfz über 7,5 t m. Anhänger)