Tatbestandskatalog

331808

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern an, obwohl die zulässige Achslast um (5 - 10) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: ... kg. Zulässige Achslast: ... kg.

210 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
Fahrzeugart(Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern)
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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