Tatbestandskatalog

331760

Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftomnibusses/eines Lkw/ einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.

150 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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