Tatbestandskatalog

331690

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftfahrzeugs/Anhängers> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.

75 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, <§ 36 Abs. 3/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 213 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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