331239
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um (10 - 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: ... kg. Zulässige Achslast: ... kg.
30 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat
Fahrzeugart(Kfz m. Anhänger bis 2 t)
Vorschläge
331239
331833
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um (10 - 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: ... kg. Zulässige Achslast: ... kg.
30 €(Kfz m. Anhänger bis 2 t)
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um (10 - 15) Prozent = ... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: ... kg. Zulässige Achslast: ... kg.
235 €1 PunktB-Verstoß(Kfz m. Anhänger über 2 t)