331164
Sie stellten als Halter nicht sicher, dass das <Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde.
30 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203f BKat