Tatbestandskatalog

331160

Sie ordneten die Inbetriebnahme des Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde an, bzw. ließen sie zu, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen <Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> ausgerüstet war.

30 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203c BKat

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