331154
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde an, bzw. ließen sie zu, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war.
35 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203a BKat