Tatbestandskatalog

331118

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Mofas an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.

35 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 211 BKat

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