331066
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die Gültigkeitsdauer *) der letzten Prüfung des vorgeschriebenen Fahrtschreibers bzw. Kontrollgerätes abgelaufen war, bzw. ließen sie zu.
25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 57b Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat