331048
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren, bzw. ließen sie zu.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat