331042
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl eine übermäßige Abgas- oder Geräuschentwicklung festgestellt wurde, bzw. ließen sie zu.
30 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 47, § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat