Tatbestandskatalog

330632

Sie führten als Halter den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

405 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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Vorschläge

330632
Sie führten als Halter den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
405 €1 PunktB-Verstoß
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Sie führten als Halter den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall.
585 €1 PunktB-Verstoß