330606
Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
90 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.