Tatbestandskatalog

329024

Sie ließen an dem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln und lieferten den <Fahrzeugschein/Nachweis über die Betriebserlaubnis> nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender <Prüfplakette/Prüfmarke> durch die Zulassungsbehörde untersagt war.

15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 29 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

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