319621
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
135 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189b.2 BKat