Tatbestandskatalog

319612

Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).

270 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189a.1 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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