319609
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
90 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214b.2 BKat