317506
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, das nicht in den Anwendungsbereich der FZV fällt, entgegen den auferlegten Beschränkungen der Verwaltungsbehörde an bzw. ließen sie zu.
50 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 17 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat