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Sie führten die Bescheinigung über eine erteilte Ausnahmegenehmigung oder angeordnete Auflage nicht mit.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 74 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 168 BKat
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