248106
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an, obwohl dessen Führer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat, bzw. ließen sie zu.
35 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 48 Abs. 8, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 173 BKat