247112
Sie lieferten Ihren EU- oder EWR-Führerschein nach Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich der entscheidenden Behörde ab.
25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 47 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 170 BKat