Tatbestandskatalog

225100

Sie lieferten Ihren bisherigen Führerschein, nachdem er nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden wurde, nicht unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 25 Abs. 5, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 170 BKat

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