202018
Sie verwendeten im Straßenverkehr verbotswidrig ein Kennzeichen für eine körperliche Behinderung.
5 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 3, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
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