Tatbestandskatalog

202006

Sie nahmen als Fußgänger trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) am öffentlichen Straßenverkehr teil, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden.

10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

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