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Sie unterließen es als Verantwortlicher, die Lichtzeichenanlage bedienen zu lassen.
75 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 45 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 165 BKat
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