145606
Sie unterließen es als Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/Regelung> des Verkehrs einzuholen.
75 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 45 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 165 BKat