Tatbestandskatalog

142673

Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340). Es kam zum Unfall.

100 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a.3 BKat; § 19 OWiG
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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Vorschläge

142170
Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340).
55 €
142671
Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und behinderten +) dadurch Andere.
70 €1 PunktB-Verstoß
142672
Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und gefährdeten +) dadurch Andere.
80 €1 PunktB-Verstoß
142673
Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340). Es kam zum Unfall.
100 €1 PunktB-Verstoß