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Sie parkten länger als 3 Stunden <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/ im Bereich einer Fußgängerzone> der durch Zeichen 239/240/241/ 242.1 **) gesperrt war.
70 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 144.2 BKat