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Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem <Radweg/Radfahrstreifen> (Zeichen 237).
70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a.2 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
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Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem <Radweg/Radfahrstreifen> (Zeichen 237).
70 €1 PunktB-Verstoß
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem <Radweg/Radfahrstreifen> (Zeichen 237) und behinderten +) dadurch Andere.
80 €1 PunktB-Verstoß