Tatbestandskatalog

141736

Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/ Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war.

100 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.1 BKat

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