141730
Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere.
70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.
Vorschläge
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Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere.
70 €1 PunktA-Verstoß
Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). Es kam zum Unfall.
85 €1 PunktA-Verstoß