141609
Sie gefährdeten +) als Kraftfahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2>), in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger.
70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 151.2 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.