141606
Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2> mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger.
30 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 151.1 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.