Tatbestandskatalog

141392

Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot <(Zeichen 286)/ (Zeichen 290.1, 290.2)> mit Zusatzzeichen Bewohner mit Parkausweis frei. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.

25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52 BKat

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